Eingehende Benachrichtigungen

Hinweisgeberschutz

Eingehende Benachrichtigungen

Hinweisgeberschutz

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 171/2023 über den Schutz von Hinweisgebern (im Folgenden als "Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern" bezeichnet) nimmt die zuständige Person die Hinweise entgegen und bearbeitet diese, die von einem Mitarbeiter oder einer Person, die ehrenamtliche Tätigkeit, fachliche Praxis oder ein Praktikum ausübt, d.h. einer Person, die eine Arbeit oder eine andere ähnliche Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern ausübt (im Folgenden als "Hinweisgeber" bezeichnet).

Wie man einen Hinweis einreicht

Ein Hinweis, der die nachfolgend aufgeführten materiellen Zuständigkeitsvoraussetzungen des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern erfüllt, kann eingereicht werden:

  • Elektronisch an die E-Mail-Adresse: oznamovatel@kaspercz.cz

  • Schriftlich mit Kennzeichnung des Umschlags "Hinweisgeber" an die zuständige Person

  • Telefonisch unter der Nummer: 736 771 597

  • Persönlich nach vorheriger Vereinbarung

Zuständige Person

Die zuständige Person KASPER CZ s.r.o. (im Folgenden als "Unternehmen" bezeichnet) ist Mgr. Milan Bláha, der ausschließlich und unabhängig:

  • Hinweise entgegen nimmt

  • Mit dem Hinweisgeber kommuniziert

  • Die Vertraulichkeit der Hinweise gewährleistet

  • Die Berechtigung, materielle Zuständigkeit und Wahrheit der Hinweise ordnungsgemäß bewertet

  • Sich insbesondere an interne Vorschriften hält

  • Von anderen Mitarbeitern Mitwirkung verlangt

  • Intern mögliche Maßnahmen zur Abhilfe und zur Vermeidung rechtswidrigen Zustands vorschlägt

  • Eine Dokumentation der Hinweise führt

E-Mail-Adresse: oznamovatel@kaspercz.cz

Wichtige Informationen für Hinweisgeber

Ein Hinweisgeber sollte in Anbetracht der Umstände und Informationen, die ihm zum Zeitpunkt der Meldung zur Verfügung stehen, einen triftigen Grund haben, zu der Annahme zu gelangen, dass die von ihm gemeldeten Tatsachen authentisch und wahr sind.

Es ist daher nicht zulässig, wissentlich unwahre Tatsachen zu melden. Solches Verhalten kann sanktioniert werden.

Der Hinweisgeber sollte in der Lage sein:

  • Zu identifizieren, welche Bereiche die rechtswidrige Handlung betrifft

  • Zu überlegen, welche überprüfbaren Informationen zu der gemeldeten rechtswidrigen Handlung er bereitstellen kann

Der Umfang und die Qualität der vorgelegten Informationen können die Art und Weise der Prüfung des Hinweises positiv beeinflussen. Hinweisgeber können ihre Anregungen zur Untersuchung sicher und anonym melden. Die angegebene E-Mail-Adresse ist nur für die zuständige Person zugänglich.

Anonyme Meldungen werden nicht als Hinweise betrachtet und die zuständige Person prüft sie nicht.

Was ein Hinweis enthalten muss

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern enthält der Hinweis:

  1. Angaben zum Hinweisgeber: Vorname, Nachname und Geburtsdatum oder andere Daten, aus denen die Identität des Hinweisgebers abgeleitet werden kann

  2. Informationen über mögliches rechtswidriges Verhalten, das bei dem Unternehmen oder bei einer Person, mit der der Hinweisgeber in Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit, ehrenamtlichen Tätigkeit, fachlichen Praxis oder Praktikum beim Unternehmen in Kontakt war oder ist, stattgefunden hat oder stattfinden soll

Materielle Zuständigkeit des Hinweises

Der Hinweis betrifft ein rechtswidriges Verhalten, das:

  1. Die Merkmale eines Verbrechens aufweist

  2. Die Merkmale einer Ordnungswidrigkeit aufweist, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht, deren Höchstgrenze mindestens 100.000 Kč beträgt

  3. Das Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern verletzt

  4. Eine andere Rechtsvorschrift verletzt oder eine Vorschrift der Europäischen Union in den Bereichen:

    • Finanzdienstleistungen, verpflichtende Prüfungen und andere Prüfungsdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte

    • Körperschaftsteuer

    • Vorbeugung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

    • Verbraucherschutz

    • Einhaltung der Produktanforderungen einschließlich deren Sicherheit

    • Sicherheit des Verkehrs, des Transports und des Betriebs auf öffentlichen Straßen

    • Umweltschutz

    • Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln und der Schutz von Tieren und deren Gesundheit

    • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit

    • Wettbewerb, öffentliche Auktionen und öffentliche Vergabe

    • Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit

    • Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme

    • Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    • Funktionsweise des Binnenmarktes gemäß Artikel 26 Abs. 1 und 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einschließlich des Schutzes des Wettbewerbs und von staatlichen Beihilfen nach dem Recht der Europäischen Union

Pflichten der zuständigen Person

Die zuständige Person ist verpflichtet:

  • Dem Hinweisgeber den Eingang des Hinweises innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen

  • Den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Hinweises über die ergriffenen Maßnahmen zur Behebung des rechtswidrigen Zustands zu informieren

  • Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Behebung oder Vermeidung des rechtswidrigen Zustands in Bezug auf den Hinweis abzielen

  • Die Identität des Hinweisgebers und anderer Personen sowie der im Hinweis enthaltenen Informationen zu schützen (Vertraulichkeit zu wahren)

Sinn des Schutzes der Hinweisgeber

Zweck des Schutzes der Hinweisgeber ist es, ein solches Umfeld zu schaffen, in dem sie keine Angst vor Sanktionen haben müssen, falls sie rechtswidriges Verhalten melden, und somit zum Schutz des öffentlichen Interesses beitragen.

Ein solches Hinweisgebersystem dient nicht nur dem Schutz der Hinweisgeber, sondern wird auch präventiv gegen rechtswidriges Verhalten im Allgemeinen wirken, was ebenfalls eines der Ziele des Unternehmens ist.


In Trutnov am 1. August 2023

KASPER CZ s.r.o.

Ječná 550, Poříčí, 541 03 Trutnov

IC: 252 77 839


Ing. David Kasper

Geschäftsführer